Einsatz von Schrubbsaugmaschinen, Reinigungsautomaten
Schrubbsauger sind ungeeigent, da die Schmutzflotte in die Vertiefung des Bodens absinkt und nicht, oder zumindest nicht vollständig entfernt werden kann.
(Sehr ungeeignet, da der Boden getränkt ggf. durchnässt wird, der Schmutz und das Schmutzwasser nicht abgesaugt wird)